Mit der Reservierung/ Belegung des Standplatzes,
wird die Marktordnung anerkannt!
wird die Marktordnung anerkannt!
- Den Anweisungen des Veranstalters und / oder dessen Mitarbeiter / Beauftragte ist unbedingt Folge zu leisten.
- Ebenso haben diese während der gesamten Dauer der Veranstaltung das Hausrecht.
- Die Standplatzvergabe erfolgt durch den Veranstalter und / oder dessen Mitarbeiter / Beauftragte.
- Aus organisatorischen Gründen kann eine Platzzusage jederzeit rückgängig gemacht werden, ohne dass der Aussteller einen Anspruch auf Schadensersatz bekommt.
- Der Veranstalter haftet nicht für Diebstahl & Einbruch und übernimmt keine Haftung gegenüber Schäden, die Ausstellern und Dritten entstehen.
- Die Auf- und Abbauzeiten sind unbedingt einzuhalten.
- Jeder Aussteller ist verpflichtet, seinen Verkaufsstand bis hin zum Marktende (16:00 Uhr) besetzt zu halten. Bei Nichtbeachtung bzw. vorzeitigem Abbau werden 150 € Eintrittsgeldentschädigung erhoben.
- Die Standgebühr ist im Vorfeld einer Veranstaltung fällig.
- Die von Ihnen gemachten Angaben über Standgröße und Warensortiment sind Grundlage Ihrer Buchungsbestätigung. Sollte sich bei der Nachprüfung durch unsere Mitarbeiter herausstellen, dass die Standgröße überschritten wird, oder das Warensortiment von dem angegebenen abweicht, erfolgt eine Nachberechnung.
- Die Standplatzreservierung muss bis spätestens am Freitag vor der Veranstaltung (15 Uhr) bei uns eingegangen sein. Nach 15 Uhr kann die Standplatzreservierung nicht mehr berücksichtigt werden.
- Die Standplatzreservierung erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungen.
- Stornierungen werden bis spätestens Mittwoch vor dem Veranstaltungstag angenommen.
- Für den schon gezahlten Stand können Sie eine Gutschrift für einen weiteren Markt von uns bekommen, oder wir erstatten Ihnen den Betrag wieder zurück.
- Bei nicht Erscheinung am Veranstaltungstag wird bereits gezahlte Standgebühr nicht zurückerstattet. Weder im Krankheitsfall, noch aus anderen Gründen.
- Es ist strengstens untersagt Verkaufsstände etc. im Gang zu platzieren.
- Zugänge und Rettungswege, sowie Feuerlöscher sind jederzeit frei zu halten.
- In der gesamten Messehalle, sowie auf den Toiletten gilt Rauchverbot.
- Es ist absolut untersagt, Tische, Wände oder Fußböden mit Nägeln, TesaFilm oder sonstigem Befestigungsmaterial zu beschädigen.
- Jeder Teilnehmer verpflichtet sich seinen Abfall selbst und ordnungsgemäß zu entsorgen. Soweit Müll zurückgelassen wird, wird hierfür eine Reinigungsgebühr von mindestens € 25,- pauschal erhoben oder nach Wahl des Veranstalters die tatsächlichen Kosten der Reinigung und Entsorgung.
- Werbung darf nur mit Genehmigung des Veranstalters verteilt werden.
- Das Fotografieren einzelner Verkaufsstände und Personen ist verboten, sofern keine Erlaubnis der Person, bzw. Standbetreiber vorliegt.
Alle Teilnehmer (Aussteller und Besucher) erkennen diese Teilnahmebedingungen an.
Bei Nichtbefolgen der Marktordnung erfolgt sofortiges Marktverbot, ohne Ersatzansprüche und ohne Rückzahlung des Standgeldes!!!